Wertpapiere und Bruchteile von Wertpapieren, auch bekannt als Fractional Shares, werden bei unserer Depot- und Mutterbank Swissquote hinterlegt. Als Yuhser*in hast du treuhänderisches Eigentum an diesen Wertpapieren. Konkret bedeutet dies, dass deine Wertpapiere genauso sicher sind wie jedes andere Wertpapier, das bei einer FINMA-regulierten Schweizer Bank verwahrt wird.
Im Falle eines Konkurses behalten Yuhser*innen ihre Rechte an ihren Wertpapieren – das gilt auch für Bruchteile von Wertpapieren. Gemäss Art. 37d BankG werden diese Anteile oder Aktien von Gesetzes wegen aus der Konkursmasse abgesondert und können somit als Sondervermögen betrachtet werden. Sie bestehen folglich ausserhalb der Bank weiter.
Ausserdem ist die Konkursliquidatorin oder der Konkursliquidator gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Finanzinstrumente an eine Drittverwahrungsstelle zu übertragen, d. h. an eine andere Bank oder einen Effektenhändler, wo die Anteile weiterhin treuhänderisch für den Kunden verwahrt werden. Es kann nur die Übertragung ganzer Wertpapiere verlangt werden. Bruchteile von Wertpapieren müssen an eine Drittverwahrungsstelle übertragen oder verkauft werden. Die Übertragung von Wertpapieren an eine andere Verwahrungsstelle ist in Art. 17 des Bucheffektengesetzes (BEG) geregelt.