Um die Steuerhinterziehung zu Lasten der Vereinigten Staaten einzudämmen, haben das US‑amerikanische Finanzministerium (US Department of Treasury) («US‑Finanzministerium») und die US‑Steuerbehörde (Internal Revenue Service) («IRS») zusammengearbeitet und im Jahr 2010 den «Foreign Account Tax Compliance Act» («FATCA») eingeführt, der am 30. Juni 2014 in Kraft getreten ist.
Über die Umsetzung von FATCA haben die Vereinigten Staaten mit anderen Ländern zugehörige zwischenstaatliche Abkommen (Inter‑governmental Agreements, «IGA») geschlossen, in Folge derer die FATCA‑Bestimmungen Teil der lokalen Gesetzgebung in den jeweiligen Ländern werden. Am 14. Februar 2013 haben die Schweiz und die Vereinigten Staaten («USA») ein solches zwischenstaatliches Abkommen abgeschlossen, das am 30. Juni 2014 in Kraft trat.
Der Schwerpunkt von FATCA liegt auf der grenzüberschreitenden Meldung von Informationen von einer Nicht‑US‑Bank direkt an den IRS (Model 2 IGA) oder indirekt über ihre lokalen Steuerbehörden (Model 1 IGA) in Bezug auf alle von US‑Personen gehaltenen Nicht‑US‑Konten. Dies soll sie daran hindern, Nicht‑US‑Finanzinstitute und andere finanzielle Organisationen dazu zu nutzen, die US‑Besteuerung ihre Einkünfte und ihre Vermögenswerte zu umgehen.
FATCA stellt strenge Verfahren auf, die von Nicht‑US‑Finanzinstituten befolgt werden müssen, um diese steuerlichen Informationen zu erfassen und erforderlichenfalls direkt oder indirekt an den IRS zu melden.
In der Schweiz erfolgt die Meldung direkt durch die Finanzinstitute, da die Schweiz ein Abkommen nach Model 2 IGA unterzeichnet hat.
Als Finanzinstitut ist die Swissquote Bank AG (nachfolgend «die Bank» oder «wir») dazu verpflichtet, bestimmte steuerliche Informationen über alle ihre Kunden zu erfassen. Sollten wir feststellen, dass Sie eine US‑Person sind, müssen wir bestimmte Informationen über Ihr Konto (weitere Einzelheiten siehe Frage 11) jährlich direkt an den IRS melden.
Wie in Frage 1 erwähnt, werden diese steuerlichen Informationen gemäss dem zwischenstaatlichen Abkommen zwischen der Schweiz und den USA gemeldet. Allerdings sollten Sie beachten, dass gemäss FATCA keine Steuern einbehalten werden (d. h., FATCA ist ein reines Meldeverfahren), ausser in bestimmten seltenen Fällen.
Über 110 Länder halten bereits die FATCA‑Bestimmungen ein, darunter auch alle grossen Finanzzentren.
Eine vollständige Liste der Länder, die sich zur Einhaltung von FATCA verpflichtet haben, sowie Informationen über das Datum, an dem sie begonnen haben oder beginnen werden, Informationen zu melden, finden Sie im Treasury FATCA Resource Center.
FATCA ist in der Schweiz am 30. Juni 2014 in Kraft getreten.
Alle ausländischen Finanzinstitute (FFIs) – einschliesslich Nicht‑US‑Banken, Broker, Versicherungsunternehmen und Vermögensverwalter – in teilnehmenden Ländern (weitere Einzelheiten siehe Frage 3) sind zur Einhaltung von FATCA verpflichtet.
FATCA betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen (inkl. Trusts, Stiftungen, Personen‑ oder Kapitalgesellschaften), die zu US‑Steuerzwecken als US‑Personen gelten, sowie einige juristische Personen, deren Eigentümer als US‑Personen gelten (die «Kontrollinhaber»). Wenn es sich um eine juristische Person handelt, ist es erforderlich, deren Klassifizierung zu FATCA‑Zwecken (entweder als Finanzinstitut, aktives nichtfinanzielles Institut oder passives nichtfinanzielles Institut) gemäss den in den FATCA‑Regeln festgelegten strengen Kriterien zu ermitteln.
Alle notwendigen Informationen werden von dir bei der Eröffnung des Kontos erfasst. Wir werden dich nur kontaktieren, um zusätzliche Informationen anzufordern, wenn uns bestimmte Informationen fehlen oder wir Zweifel bezüglich Ihres FATCA‑Status haben.
Wenn du die Eröffnung eines Kontos beantragst und der Bank Informationen und/oder Dokumente vorlegst, die bestätigen, dass du eine US-Person bist, wird die Bank die Eröffnung deines Kontos ablehnen.
Sobald dein Konto eröffnet ist, musst du uns unverzüglich über jede Änderung deines Status als “Nicht-US-Person” informieren (siehe Frage 14).
Wenn du es versäumt hast, uns zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir in der Folge anfordern, um deinen FATCA-Status zu bestimmen, wird dein Konto als “Nicht-US-Person” eingestuft und wir können verpflichtet sein, dein Konto dem IRS zu melden, wenn uns Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass du eine US-Person sein könntest. Wir raten dir daher dringend, uns rechtzeitig alle von uns angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen, um sicherzustellen, dass deine Daten nicht fälschlicherweise unter FATCA gemeldet werden.
Darüber hinaus werden pro Jahr und Konto Gebühren erhoben. Schliesslich könnte die Bank auch verpflichtet sein, Ihr Konto zu sperren und/oder dessen Schliessung zu verlangen.
Wenn Sie zu Steuerzwecken als US‑Person gelten, werden Informationen über Ihr Konto an den IRS gemeldet.
Sofern erforderlich, umfassen die Informationen, die gemäss FATCA an den IRS gemeldet werden:
Ja.
Ja, Ihr Konto wird im darauffolgendem Jahr für das aktuelle Jahr gemeldet, selbst wenn Sie es jetzt oder später schliessen.
Jedes Jahr, so lange Sie als US‑Person gelten, es sei denn, Sie schliessen Ihr Konto. In diesem Fall wird Ihr Konto nur im darauffolgenden Jahr gemeldet.
Du bist verpflichtet, uns über alle Änderungen deiner Umstände zu informieren, die sich auf deinen Status als “Nicht-US-Person” auswirken könnten. Dazu gehören zum Beispiel (i) jede Änderung deines Wohnsitzes oder deiner Staatsangehörigkeit, (ii) jede Änderung deiner Steueridentifikationsnummer (TIN).
Wenn du keine Nicht-US-Person mehr bist, können wir dein Konto schließen oder dich auffordern, alle US-Wertpapiere auf deinem Konto zu verkaufen. Wir werden dich außerdem auffordern, innerhalb von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem du keine US-Person mehr bist, zusätzliche Unterlagen (Formular W-9 und eine gesonderte Erklärung zum Bankgeheimnis) auszufüllen (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen von Yuh).
Wir bemühen uns nach besten Kräften, unsere Kunden vor der ersten Meldung ihres Kontos/ihrer Konten gemäss FATCA zu informieren.
Ja, du kannst von der Bank einen Auszug mit den an den IRS übermittelten Daten anfordern. Der Auszug ist gegen eine Gebühr und erst nach Abschluss der Meldung, d. h. nach dem 31. Juli jedes Jahres, erhältlich.
Der FATCA‑Auszug kann nicht mit dem Steuernachweis oder dem Portfolioauszug abgestimmt werden, da diese drei verschiedenen Erklärungen nicht nach identischen Prinzipien erstellt werden. Der FATCA‑Auszug stellt einen Richtwert des Kundenvermögens dar (d. h. den Bruttobetrag des Vermögens zum Jahresende (Wertpapiere und Barmittel), den Bruttobetrag aller Verkäufe und Rückzahlungen sowie die während des betreffenden Jahres erzielten Bruttoeinkünfte) und wird vom IRS nur als Richtwert über die Situation des Kunden verwendet. Er kann daher nicht verwendet werden, um daraus zu zahlende Steuerbeträge abzuleiten.
Im Allgemeinen sind die gemeldeten Informationen nur dem IRS zur Verfügung zu stellen und nur zu Steuerzwecken zu nutzen.
Datenschutz und die vertrauliche Behandlung von Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil von FATCA. Laut detaillierten Regelungen mussten robuste Datenschutzgarantien bestehen, bevor die Schweiz ein zwischenstaatliches Abkommen mit den USA abgeschlossen hat. Weiterhin ist es der Bank nicht gestattet, die erhaltenen Informationen an Finanzinstitute oder ausländische lokale Regierungsstellen zu übertragen; sie sind nur zu steuerlichen Zwecken zu nutzen. Allerdings ist die Bank ggf. verpflichtet, der Eidgenössischen Steuerverwaltung (die «ESTV») auf Anfrage einige Informationen zugänglich zu machen.
Wir werden die Vertraulichkeit Ihrer Daten wahren. Ihre FATCA‑Informationen übermitteln wir nur, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
FATCA hat keine Auswirkungen auf das AIA‑Verfahren, da die beiden Systeme parallel laufen.
Weiterführende Informationen zu FATCA finden Sie auf den folgenden Websites:
Wenn Sie Fragen darüber haben, wie FATCA Sie persönlich betrifft, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.