Um die Steuerhinterziehung zu Lasten der Vereinigten Staaten einzudämmen, haben das US‑amerikanische Finanzministerium (US Department of Treasury) («US‑Finanzministerium») und die US‑Steuerbehörde (Internal Revenue Service) («IRS») zusammengearbeitet und im Jahr 2010 den «Foreign Account Tax Compliance Act» («FATCA») eingeführt, der am 30. Juni 2014 in Kraft getreten ist.
Über die Umsetzung von FATCA haben die Vereinigten Staaten mit anderen Ländern zugehörige zwischenstaatliche Abkommen (Inter‑governmental Agreements, «IGA») geschlossen, in Folge derer die FATCA‑Bestimmungen Teil der lokalen Gesetzgebung in den jeweiligen Ländern werden. Am 14. Februar 2013 haben die Schweiz und die Vereinigten Staaten («USA») ein solches zwischenstaatliches Abkommen abgeschlossen, das am 30. Juni 2014 in Kraft trat.
Der Schwerpunkt von FATCA liegt auf der grenzüberschreitenden Meldung von Informationen von einer Nicht‑US‑Bank direkt an den IRS (Model 2 IGA) oder indirekt über ihre lokalen Steuerbehörden (Model 1 IGA) in Bezug auf alle von US‑Personen gehaltenen Nicht‑US‑Konten. Dies soll sie daran hindern, Nicht‑US‑Finanzinstitute und andere finanzielle Organisationen dazu zu nutzen, die US‑Besteuerung ihre Einkünfte und ihre Vermögenswerte zu umgehen.
FATCA stellt strenge Verfahren auf, die von Nicht‑US‑Finanzinstituten befolgt werden müssen, um diese steuerlichen Informationen zu erfassen und erforderlichenfalls direkt oder indirekt an den IRS zu melden.
In der Schweiz erfolgt die Meldung direkt durch die Finanzinstitute, da die Schweiz ein Abkommen nach Model 2 IGA unterzeichnet hat.