Als Schnäppchenjäger*in werden dich die folgenden Zeilen in pure Euphorie versetzen: Geld kannst du nicht nur beim Einkaufen sparen, sondern wider Erwarten auch bei den Steuern. Dank des Steuervorteils der Säule 3a sind Einsparungen im vierstelligen Bereich möglich. Du weisst vielleicht, dass man bei Dritte-Säule-Produkten zwischen zwei Arten unterscheiden muss und wie überall im Leben gibt es Vor-und Nachteile:
Wenn du auf Steuer- und andere Vorteile aus bist, kommt die Säule 3a oder gebundene Vorsorge für dich in Frage. Dabei musst du allerdings beachten, dass du erst zum Zeitpunkt deiner Pensionierung also frühestens ab 60 Jahren auf das angesparte Vermögen zugreifen kannst. Es gibt aber besondere Situationen, in denen du dir die Gelder aus dem Vorsorgekonto schon früher krallen kannst. Bist du super motiviert und hast vor, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten? In diesem Fall ist eine Aufschiebung der Auszahlung möglich und du darfst, solange du arbeitest, weiter in die dritte Säule einzahlen. Noch ein kleines Detail am Rande: 3a sieht einen jährlich gesetzlich festgelegten Maximalbetrag vor, den du nicht überschreiten darfst.
Pfeiffst du auf Steuervorzüge und deine Freiheit steht über allem? Dann wirf mal einen Blick auf die Säule 3b bzw. die ungebundene Vorsorge. Damit bleibst du flexibel wie ein Gummiband, denn erstens kannst du jederzeit auf dein Erspartes zugreifen und zweitens kannst du die Höhe des Einzahlungsbetrags frei wählen.

Wie du mit der Säule 3a deine Steuerrechnung senken kannst

Best news ever: Deine jährlichen 3a-Einzahlungen können dein steuerbares Einkommen ganz schön senken. Hier gilt das Mehr-ist-Mehr-Prinzip, denn je mehr du einzahlst, desto mehr kannst du sparen, weil sich dein versteuertes Einkommen verringert. Wenn du stets den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlst, kannst du also ein Maximum an Steuern sparen: bis zu 2’000 CHF pro Jahr sind da schon drin.
Mit Yuh hast du die Möglichkeit, deine 3a-Gelder in Wertpapiere zu investieren. Dank unserer fünf Investment-Strategien, die wir sorgfältig für dich ausgetüftelt haben, sparst du nicht nur Steuern, sondern du wirst langfristig auch von einer grösseren Rendite profitieren. Und vom Zinseszinseffekt profitierst du obendrein.

Darf jede*r in die Säule 3a einzahlen?

Leider nicht jeder. Du musst in der Schweiz erwerbstätig sein und über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen, um Eingang ins Reich von 3a zu finden. Für Arbeitnehmende gilt nicht das gleiche wie für Selbständige, denn es gibt zwei unterschiedliche Maximalbeträge:
  • Arbeitnehmende mit Pensionskasse können bis zu 7’056 CHF jährlich in die Säule 3a investieren (Stand 2023).
  • Ohne Pensionskasse (in diesem Fall bist du wahrscheinlich selbständig) darfst du sogar bis zu 35’280 CHF einzahlen (Stand 2023).

Passe jetzt deinen 3a-Säulenplan für maximalen Nutzen an

Dein 3a-Pensionsplan ist einzigartig – genau wie du. Wieviel du tatsächlich einsparen kannst, hängt letztendlich von nicht zu vernachlässigenden Faktoren, wie Einkommen, Vermögen, Familienstand oder Wohnort ab und muss für jede Person individuell berechnet werden.

Wirkung des Steuervorteils der Säule 3a: Zwei Beispiele

Steuervorteil für eine Einzelperson

Gloria (28) ist Single, arbeitet als Juristin bei einer Versicherung und wohnt in Zürich. Sie hat ein steuerbares Einkommen von 100’000 CHF jährlich. Ihr ganzes Geld investiert sie in die schönen Dinge des Lebens wie Ferien und Mode, daher geht ihr Sparkonto am Monatsende meist leer aus. Die junge Frau will aber bereits jetzt vorsorgen, damit sie im Alter keine finanziellen Sorgen hat. Sie entscheidet sich, jährlich den Maximalbetrag in die Säule 3a (7’056 CHF) einzuzahlen. Dank der Reduktion Ihres Einkommens um diesen Betrag spart Gloria jährlich 1’850 CHF.
Steuerbares Einkommen: 100’000 CHF
Säule-3a-Abzug: 7’056 CHF
Steuerbares Vermögen: 0 CHF
Wohnort: Zürich
Konfession: konfessionslos
Steuerersparnis: ca. 1’850 CHF
 
(Quelle: Postfinance Rechner Steuerersparnis)

Steuervorteil für eine vierköpfige Familie

Markus (36) und Eva (34) wohnen im Zürcher Seefeld, sind verheiratet und haben zwei kleine Kinder. Beide arbeiten teilzeit und erzielen gemeinsam ein steuerbares Einkommen von 100’000 Franken. Die vierköpfige Familie kommt mit dem Gehalt gerade über die Runden, dank günstiger Wohnung in einer Genossenschaftssiedlung. Zum Sparen bleibt nichts übrig, jedoch legt die Familie seit jeher Wert darauf, immer das Maximum in die Säule 3a einzuzahlen. Dank der Reduktion des gemeinsamen Einkommens spart die Familie insgesamt jährlich CHF 1’600 Franken.
Steuerbares Einkommen zusammen: 100’000 CHF
Säule-3a-Abzug für die ganze Familie: 7’056 CHF
Steuerbares Vermögen: 0 CHF
Wohnort: Zürich
Konfession: konfessionslos
Steuerersparnis beide zusammen: ca. 1’600 CHF
 
(Quelle: Postfinance Rechner Steuerersparnis)

Bezugssteuer auf dein Säule 3a-Erspartes minimieren

Über die Jahre gerechnet sparst du ein recht hübsches Sümmchen. Ist der Zeipunkt des Bezugs gekommen, klopft auch schon die Steuer an deine Tür. In diesem Fall die Bezugssteuer. Die Höhe dieser Steuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Kein Grund zur Panik: Im Prinzip ist es so, dass deine Steuerersparnisse über die Jahre höher sind, als die Kapitalleistungssteuern zum Zeitpunkt des Bezugs.
Hier können wir dir auch noch einen Extratipp mit auf den Weg geben: Du darfst und solltest über die Jahre sogar mehrere 3a-Konten haben. Expert*innen raten zu 2-3 Konten, denn das reicht, um die Konten nach und nach aufzulösen und deine Steuerlast insgesamt und über mehrere Steuerperioden erheblich zu reduzieren.
Was du grundsätzlich wissen solltest ist, dass die Gelder aus der Säule 3a einer einmaligen Einkommens- oder auch Kapitalleistungssteuer unterliegen und eigentlich ist es logisch: Je höher die Auszahlung, desto höher wird auch die Steuer sein. Wenn du zum Beispiel im Jahr 2021 50’000 CHF, und in den beiden Folgejahren jeweils weitere 50’000 CHF beziehst, ist das in der Regel günstiger, als wenn du im Jahr 2021 auf einmal 150’000 CHF beziehst (Annahme: Mann, ledig ohne Kinder, wohnhaft im Kanton Zürich). Wenn Ehepaare oder eingetragene Partner*innen ihre Säule 3a-Vorsorgegelder im selben Steuerjahr beziehen, werden die Beträge zusammengerechnet und als Gesamtbetrag besteuert. Ausnahmen sind je nach Kanton möglich.