Steuern in der Schweiz: Diese Basics solltest du kennen

Yuhman 8 Minuten Lesezeit
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Zahlen
7 knackige Facts über Steuen in der Schweiz
 
1. Jeder Zweite zahlt keine direkte Bundessteuer: Fast 50% der Steuerpflichtigen verdienen zu wenig, um sie zu bezahlen.
2. Millionäre tragen den Löwenanteil: Das oberste 1% der Einkommensbezieher zahlt fast 40% der gesamten direkten Bundessteuer.
3. Kapitalgewinne? Steuerfrei! In der Schweiz gibt es keine Kapitalertragssteuer für Privatpersonen – es sei denn, man handelt wie ein Profi.
4. Steuererklärung vergessen? Teurer Fehler!: Verspätungen können dich bis zu 1’000 CHF oder mehr kosten – in schweren Fällen sogar mehrere Tausend.
5. Steuern per App bezahlen? Klar! In Kantonen wie Zug oder Zürich kannst du deine Steuerrechnung per Twint oder Kreditkarte begleichen.
6. Säule 3a als Steuerspartrick: Wer in die Säule 3a einzahlt, kann den Maximalbetrag für das jeweilige Jahr von den Steuern abziehen – das lohnt sich.
7. Umzug als Steuerstrategie: Wer weniger zahlen will, zieht nach Zug, Schwyz oder Nidwalden – dort bleibt mehr vom Einkommen übrig.

Fiskus und Fun? So machst du das Beste aus der lieben Steuer

Kennst du jemanden, der einen Freudensalto macht, wenn mal wieder ein Brief vom Steueramt in den Briefkasten flattert? Also wir nicht! Steuern und Spass sind schätzomativ für 99% aller Schweizerinnen und Schweizer sicher keine Synonyme, gleichzeitig sollte das aber auch kein Grund sein, gleich den Kopf in den Sand zu stecken und panisch nach einem Steuerberater zu googeln. Das Schweizer Steuersystem ist bekannt für seine Komplexität und Dezentrallität. Es basiert auf einem föderalistischen Ansatz, bei dem Bund, Kantone und Gemeinden jeweils eigene Steuern erheben. Entmystifizieren wir es gemeinsam, damit du gut durchs Steuerjahr kommst.
Wer seine Steuern nicht korrekt deklariert, riskiert Nachzahlungen, Bussen oder gar Freiheitsstrafen.

1. Eine Steuer kommt selten allein

In der Schweiz gibt’s viele verschiedene Steuern, aber keine Angst, wir konzentrieren uns hier nur auf die wichtigsten.

Einkommenssteuer

Sowohl der Bund als auch die Kantone und Gemeinden erheben Einkommenssteuern, wobei die Steuersätze je nach Wohnort und Einkommen variieren. Dabei gilt: Je höher dein Lohn, desto höher steigt der Steuersatz – und damit auch die Steuerlast. Das nennt man «progressive Besteuerung».
 
In der Schweiz zählt übrigens alles: Dein weltweites Einkommen wird besteuert, sogar der Eigenmietwert deiner Ferienvilla in Italien (falls du eine hast). Und nicht zu vergessen: Auch Dividenden aus Aktien oder Zinsen auf deinem Sparkonto zählen.
 
Und dann ist da noch die Verrechnungssteuer, die mit 35% ordentlich reinhaut und der Zinserträge aus Dividenden oder Obligationen unterliegen. Du kannst sie zurückfordern, indem du die Erträge in deiner Steuererklärung deklarierst – das dient der Vermeidung von Steuerhinterziehung. Wichtig zu wissen: Zinsen unter 200 CHF sind von der Verrechnungssteuer befreit.

Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wird auf dein Nettovermögen erhoben – also alles, was du besitzt, minus deiner Schulden. Aber keine Angst, der Bund mischt sich nicht ein, diese Steuer wird nur auf Gemeinde- und Kantonsebene fällig (Stichtag 31.12.). Und weil in der Schweiz Föderalismus gross geschrieben wird, sind die Steuersätze von Kanton zu Kanton verschieden.

Wichtig zu wissen

Es zählt das weltweite Vermögen, sei es das Ferienhaus in Spanien oder das Bankkonto in den USA. Einige Kantone wie z.B. Zürich gewähren Freibeträge – 77’000 CHF für Alleinstehende, 154’000 CHF für Verheiratete. Klingt fair, oder? Aber Achtung: Auch wenn es in den Kantonen Freibeträge für Vermögen gibt, bis zu denen keine Steuern anfallen, muss immer das gesamte Vermögen in der Steuererklärung angegeben werden (ausgenommen Hausrat und Gebrauchsgegenstände – dein Toaster ist safe).
 
Für Wertpapiere und Kryptowährungen gilt ebenfalls der 31.12. als Stichtag. Du hast einen Kontoauszug von deiner Bank? Super, dann kannst du diesen einfach übernehmen. Wer keinen Steuerauszug von der Bank hat, muss darauf achten, dass die Kauf- und Verkaufsdaten korrekt erfasst werden, damit die Dividendenzahlungen auch korrekt ausgewiesen werden.

Kapitalgewinnsteuer

In der Schweiz kannst du als Privatanleger aufatmen: Kapitalgewinne bleiben steuerfrei! Professionelle Trader hingegen müssen Gewinne aus Wertpapiergeschäften versteuern. Mehr dazu erfährst du hier.

2. Jetzt geht’s ans Eingemachte: Steuererklärung und Steuerveranlagung

Es gibt Dinge im Leben, die kommen jedes Jahr wieder: der Osterhase, der Weihnachtsmann, dein Geburtstag, aber auch die Steuererklärung.

Das solltest du wissen

In der Steuererklärung gibst du dein Einkommen, dein Vermögen und allfällige Abzüge an. Die Abgabefrist ist kantonal unterschiedlich, in der Regel aber bis Ende März des Folgejahres. Bis zum ursprünglichen Abgabetermin kannst du eine Fristverlängerung beantragen – je nach Kanton sogar bis September oder November. Aber Achtung: Nicht zu lange warten, sonst wird’s knapp und eine Gebühr wird fällig!

Quellensteuerpflicht

Wenn du eine Aufenthaltsbewilligung B oder eine ähnliche Bewilligung hast, bist du quellensteuerpflichtig. Übersteigt dein Bruttoeinkommen die Grenze von 120’000 CHF oder hast du ein Vermögen (je nach Kanton) von ca. 100’000 CHF, musst du eine Steuererklärung einreichen. Dies nennt sich «nachträgliche ordentliche Veranlagung» und muss bis spätestens 31.03. des Folgejahres eingereicht werden.

3. Steuern sparen? Yes, you can!

Das schweizerische Steuersystem bietet verschiedene Abzüge und Vergünstigungen an, von denen Steuerpflichtige profitieren können:
  • Auslagen wie Fahrtkosten für den Arbeitsweg, Verpflegungskosten etc.
  • Ausgaben für Weiterbildung
  • Abzug von Schuldzinsen
  • Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a)
  • Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse
  • Spenden an gemeinnützige Organisationen

4. Internationale Aspekte

Die Schweiz punktet mit Doppelbesteuerungsabkommen mit zahlreichen anderen Ländern, die dein Leben einfacher machen. Die doppelte Besteuerung von Einkommen und Vermögen wird so vermieden, was die Schweiz für Unternehmer, Investoren, aber auch Privatpersonen attraktiv macht. Wichtig: Immer das weltweite Vermögen und Einkommen deklarieren – versteuert wird aber nur, was in der Schweiz anfällt.
 
Ob aus Versehen oder absichtlich: Wer seine Steuern nicht korrekt deklariert, riskiert Nachzahlungen, Bussen oder gar Freiheitsstrafen. Keine Sorge, du musst dir nicht gleich ein Leben hinter Gittern wie in Orange Is the New Black ausmalen. Mit einer straflosen Selbstanzeige kannst du Fehler aus der Vergangenheit bereinigen. Voraussetzung: Du bist ehrlich, hilfst bei der Steuerfestsetzung und zahlst die Steuer nach.

5. Steuerverfahren und Steuerstrafrecht in der Schweiz

Manchmal wird’s ernst: Ein Steuerverfahren wird in der Schweiz dann eingeleitet, wenn du bestimmte Pflichten nicht erfüllst. Hier sind die harten Facts:

Wenn die Pflicht ruft – und du nicht reagierst:

Ein Verfahren kann eingeleitet werden, wenn du:
  • deine Steuererklärung oder die angeforderten Beilagen nicht einreichst,
  • Auskunfts-, Bescheinigungs- oder Meldepflichten ignorierst,
  • als Erbe oder Dritter im Inventarverfahren deine Pflichten nicht erfüllst.
Die logische Konsequenz ist dann logischerweise eine Busse– und das kann sehr schnell sehr teuer werden.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

Egal aus welchem Grund: Wer bewirkt, dass eine Veranlagung gar nicht oder nur unvollständig durchgeführt wird, riskiert Nachsteuern und eine Busse (zwischen dem 0.3- und 3-fachen der hinterzogenen Steuer).

Steuerbetrug – hier wird’s richtig heikel

Wer gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden wie Geschäftsbücher, Bilanzen, Erfolgsrechnungen oder Lohnausweise und andere Bescheinigungen Dritter zur Täuschung gebraucht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Die Lösung heisst Selbstanzeige

Hast du Fehler gemacht? Deine zweite Chance heisst «straflose Selbstanzeige». Wenn du zum ersten Mal eine Steuerhinterziehung anzeigst, wirst du nicht bestraft, falls:
  • die Steuerbehörde nichts davon wusste.
  • du die Festsetzung der Nachsteuer aktiv unterstützt.
  • du die Nachsteuer tatsächlich bezahlst.
Bei jeder weiteren Selbstanzeige gibt’s eine ermässigte Busse (1/5 der hinterzogenen Steuer).

Wie funktioniert das?

Einfach in der Steuererklärung vermerken («irrtümlich nicht deklariert» oder «straflose Selbstanzeige») oder alternativ einen separaten Brief an die Steuerbehörde schicken.
Steuern? Mit Yuh läuft’s rund!
Zugegeben, das Schweizer Steuersystem hat seine Tücken – mit föderalistischen Strukturen, kantonalen Unterschieden und vielen Details. Klingt nach Kopfschmerzen? Lass die Aspirin im Schrank, denn es steckt auch eine Menge Potenzial drin: Mit den richtigen Tricks und Abzügen kannst du deine Steuerlast clever optimieren.
 
Und ja, Steuerhinterziehung ist ein absolutes No-Go. Aber wenn doch mal etwas schiefgeht, kannst du mit einer strafbefreienden Selbstanzeige alles wieder ins Lot bringen – und teure Konsequenzen vermeiden.
 
💡 Yuhs Tipp:
 
Deine Steuerunterlagen warten schon auf dich – natürlich in deiner Yuh-App und das bis Ende Januar! Von Kontoauszügen über Zinsbescheinigungen bis hin zu Dividendenabrechnungen: Alles findest du ganz einfach im Bereich «Dokumente». Und das Beste? Mit diesen kostenlosen Unterlagen kannst du deine Steuererklärung ganz locker erledigen.
 
Für die Extra-Prise Komfort gibt’s den eSteuerauszug: Für 25 CHF direkt in der App anfordern und ebenfalls ab Ende Januar verfügbar. Kein Muss, aber perfekt für alle, die’s superpraktisch mögen.
 
Mit Yuh hast du alles im Griff und die Steuererklärung wird nicht zur Tragödie in drei Akten, sondern vielleicht sogar zur leichten Übung, die dir ein zufriedenes Lächeln ins Gesicht zaubert.