Schweizer Besteuerung von Aktien, ETFs, Kryptos & Anleihen erklärt

Yuhman 8 Minuten Lesezeit
Anfänger
Zahlen
5 Quick-Fixes für Anleger in der Schweiz
 
1. Säule 3a rocken
Einzahlen und Steuern sparen – klingt gut, oder? Jedes Jahr kann man den Maximalbetrag für die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abziehen. Weniger Steuern zahlen und fürs Alter sparen = Win-Win.
2. Kapitalgewinne sind steuerfrei
Aktien mit Gewinn verkaufen? Jackpot! Solange du kein professioneller Daytrader bist, ist das steuerfrei. Aber zu viel Zocken kann das Finanzamt auf den Plan rufen.
3. Dividenden & Verrechnungssteuer zurückholen
35% Verrechnungssteuer auf Schweizer Dividenden? Klingt ärgerlich, lässt sich aber zurückfordern – wenn man sie brav in der Steuererklärung angibt.
4. Vermögenssteuer im Auge behalten
Je mehr Cash und Aktien du besitzt, desto mehr will dein Kanton vom Kuchen abhaben. Diversifizieren kann helfen, die Steuerlast zu strecken.
5. ETF-Strategie optimieren
Thesaurierende ETFs (die Dividenden direkt reinvestieren) können steuerlich smarter sein als ausschüttende. Weniger Aufwand, mehr Effizienz.

Steuern für Anleger: Die wichtigsten Spielregeln in der Schweiz

Du bist gerade in die spannende Welt der Anlagen eingetaucht und fühlst dich schon wie ein angehender Finanzprofi beim Investieren? Aber halt, in Sachen Steuern gibt es in der Schweiz ein paar Spielregeln, die du kennen solltest. Damit dir der Gedanke an die Steuererklärung nicht den Angstschweiss auf die Stirn treibt, geben wir dir die wichtigsten Tipps und zeigen dir, was steuerlich auf dich zukommt, wenn du Aktien, ETFs, Kryptos und in dein Portfolio aufnimmst.
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerfrei – solange du die Coins privat hältst.

1. Versteuerung von Aktien in der Schweiz

Aktien sind der Klassiker unter den Anlagen – aber wie sieht es mit den Steuern aus? Auch hier gibt es einiges zu beachten. Hier die Facts:
  • Kapitalgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Aktien sind steuerfrei – solange man die Aktien im Privatvermögen hält und nicht wie ein Daytrader oder Heavy Trader durch die Märkte jagt.
  • Dividenden: Die hübschen Gewinnausschüttungen landen zwar direkt auf deinem Konto, aber der Fiskus schaut zu. Dividenden zählen zu den Einkünften und müssen daher versteuert werden. Zinserträge aus Dividenden sind verrechnungssteuerpflichtig, d.h. die 35% Verrechnungssteuer werden abgezogen, aber die gute Nachricht – du bekommst sie zurück, wenn du alles brav in der Steuererklärung angibst.
  • Vermögenssteuer: Aktien gehören zu deinem Vermögen und müssen in der Steuererklärung zum Marktwert angegeben werden. Der Wert der Aktien wird zum Stichtag (31. Dezember) ermittelt. Merke: Alles, was du besitzt, gehört auch steuerlich zu dir.

Kurzer Faktencheck:

✅ Kapitalgewinne aus Aktien? Steuerfrei.
❌ Dividenden? Steuerpflichtiges Einkommen.
📅 Aktien werden in der Vermögenssteuer zum Marktwert am 31.12. erfasst.

2. Versteuerung von ETFs in der Schweiz

Exchange Traded Funds (ETFs) haben die Welt der Geldanlage revolutioniert, denn sie sind einfach, transparent, vielseitig und steuerlich kein Hexenwerk. Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
  • Kapitalgewinne: Wie bei Anleihen und Aktien sind die Gewinne aus dem Verkauf von ETFs steuerfrei– solange sie im Privatvermögen gehalten werden.
  • Ausschüttungen: Egal ob Zinsen oder Dividenden: Ausschüttungen aus ETFs gelten als Einkommen und sind steuerpflichtig. Das gilt auch, wenn sie direkt reinvestiert werden – der Anteil an Dividenden und Zinsen muss trotzdem versteuert werden.
  • Vermögenssteuer: ETFs zählen zum Vermögen und werden in der Steuererklärung zum Marktwert am 31.12. aufgeführt.

Kurzer Faktencheck:

✅ Kapitalgewinne aus ETFs? Steuerfrei.
❌ Ausschüttungen? Steuerpflichtiges Einkommen – auch bei Reinvestition.
📅 ETFs werden in der Vermögenssteuer zum Marktwert am 31.12. erfasst.

3. Versteuerung von Kryptowährungen in der Schweiz

Kryptos? Cool, digital und in der Schweiz steuerlich oft einfacher als gedacht. Damit du beim nächsten Steuertermin den Überblick behältst, hier die wichtigsten Punkte:
  • Kapitalgewinne: Auch die Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerfrei – solange du die Coins privat hältst. Das gilt für Gewinne, die aus dem Handel oder der Veräusserung von Kryptowährungen erzielt werden
  • Einkommen aus Mining & Staking: Nicht so easy – hier wird’s steuerpflichtig. Wenn du Kryptowährungen durch Mining oder Staking gewinnst, musst du deren Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses als Einkommen versteuern – sie sind einkommenssteuerpflichtig.
  • Good to know: Yuh bietet derzeit kein Mining oder Staking an – bei uns kannst du dich auf den Kauf, Verkauf und die sichere Verwahrung deiner Kryptos konzentrieren.
  • Vermögenssteuer: Kryptos fallen unter die Vermögenssteuer. Sie werden im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis unter «Übrige Guthaben» oder «Übriges Konto» mit der Bezeichnung der jeweiligen Kryptowährung aufgeführt – und zwar auf der Basis des Marktwerts per 31.12.
💡 Tipp: Als Nachweis gilt der Steuerauszug der Bank oder Ausdruck des Wallets per 31. Dezember. Viele Börsen / Wallets haben eigene Auszüge (Guthaben / Transaktionen / Einkommen oder separate Steuerauszüge etc.). Ansonsten kann auch ein Ausdruck des Wallets (per 31.1.) als Nachweis dienen, um alles sauber zu belegen.

Kurzer Faktencheck:

✅ Kapitalgewinne? Steuerfrei.
❌ Erträge aus Mining & Staking? Steuerpflichtig (bei Yuh aber nicht relevant).
📅 Kryptowährungsvermögen wird in der Vermögenssteuer zum Marktwert am 31.12. erfasst.

4. Versteuerung von Anleihen in der Schweiz

Anleihen? Klingt trocken, ist aber spannend – und steuerlich gibt es einiges zu beachten. Fassen wir das Ganze kurz und knackig im Yuh-Stil zusammen:
  • Kapitalgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Anleihen? Steuerfrei – zumindest solange sie im Privatvermögen gehalten werden. Yuh bietet dir Zugang zu Anleihen über ETFs, die Anleihemärkte abbilden. Direktinvestitionen in einzelne Anleihen bieten wir auf Yuh (noch) nicht an, aber ETFs sind eine einfache und diversifizierte Möglichkeit, in diese Art von Produkten zu investieren.
  • Zinsen: Die Zinsen, die du während der Laufzeit deiner Anleihen einheimst, sind steuerpflichtig und müssen als Einkommen in deiner Steuererklärung angegeben werden. Zudem unterliegen diese Zinsen der Verrechnungssteuer, d.h. es werden dir 35% Verrechnungssteuer abgezogen, aber kein Drama – du bekommst sie zurück, wenn du die Wertschriften korrekt deklariert hast.
  • Vermögenssteuer: Anleihen zählen zu deinem Vermögen und müssen in der Vermögenssteuererklärung auftauchen. Stichtag dafür ist der 31. Dezember.

Kurzer Faktencheck:

✅ Kapitalgewinne aus Anleihen? Steuerfrei.
❌ Zinsen? Steuerpflichtiges Einkommen.
📅 Vermögenssteuerpflichtig (Stichtag 31.12.)

5. Wann gilt man in der Schweiz als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler?

In der Schweiz sind Kapitalgewinne im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei – ein echter Vorteil im internationalen Vergleich. Doch Vorsicht: Es gibt Grenzen, und wenn das Steueramt dein Trading nicht mehr als Hobby, sondern als Gewerbe einstuft, ist es mit den steuerfreien Gewinnen vorbei, denn dann musst du Einkommenssteuern und Sozialabgaben bezahlen. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die dich zur Wertpapierhändler machen könnten:

Absicherung und Fremdfinanzierung

Wenn du Hebelinstrumente oder Kredite nutzt, um Wertschriften zu kaufen und Gewinne zu erzielen, könnte das Finanzamt von einer gewerbsmässigen Tätigkeit ausgehen.

Regelmässigkeit der Trades

Kaufst und verkaufst du Wertschriften regelmässig und systematisch (Haltedauer < 6 Monate)? Dann wird Mr. Fiskus möglicherweise genauer hinschauen.

Umfang der Transaktionen

Hohe Umsätze oder viele Trades in kurzer Zeit (z.B. mit Trading Bots) können als gewerbsmässiger Handel gewertet werden. Als Richtwert gilt: Übersteigt das Handelsvolumen das Fünffache des Startkapitals, kann es kritisch werden.

Finanzierung des Lebensunterhalts

Lebst du von deinen Kapitalgewinnen und hast keine andere Einkommensquelle? Dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt dich als selbstständig handelnd einstuft. Eine langfristige Anlagestrategie unterscheidet sich hier von der privaten Vermögensverwaltung, bei der die Erhaltung und Vermehrung des Kapitals im Vordergrund steht.

Finanzielle Folgen bei der Einstufung als Gewerbetreibender

  • Kapitalgewinne gelten als Einkommen und sind steuerpflichtig.
  • Einkommen über 2’300 CHF ist sozialversicherungspflichtig (ca. 10%).
  • Vorteil: Verluste können steuerlich angerechnet werden, was bei der privaten Vermögensverwaltung nicht der Fall ist.
Was sonst noch wichtig ist
Die liebe Steuer – irgendwie ist sie wie ein ungebetener Gast, der trotzdem einmal im Jahr bei dir auf der Matte steht. Die Besteuerung von Aktien, ETFs, Kryptowährungen und Anleihen in der Schweiz ist für Privatanleger in vielen Fällen vorteilhaft, da Kapitalgewinne in der Regel steuerfrei sind. Dennoch müssen Einkünfte aus Dividenden beispielsweise bei Aktien und Mining bei Kryptowährungen als Einkommen versteuert werden. Für deine Steuererklärung ist es daher umso wichtiger, alle relevanten Informationen über Kapitalanlagen anzugeben. Dazu gehören sowohl die Werte der Kapitalanlagen als auch deine Einkünfte.
 
Klar, das ist jetzt ein bisschen bürokratisch, aber wir raten dir dringend, alle Transaktionen und relevanten Dokumente immer sorgfältig aufzubewahren, um bei einer Steuerprüfung die Herkunft der Gelder und die erzielten Gewinne nachweisen zu können – sicher ist sicher. In der Yuh-App kannst du alle Dokumente jederzeit unter Konto > Dokumente» herunterladen oder anfordern. Ausserdem kannst du für 25 CHF einen eSteuerauszug bestellen – dieses schöne Dokument ist zwar nicht obligatorisch, erleichtert dir aber das Ausfüllen deiner Steuerunterlagen. Weitere Infos zum eSteuerauszug findest du hier.
 
Last but not least: Wenn du unsicher bist, wende dich an einen Steuerberater. Er oder sie wird dir gerne dabei helfen, deine individuelle Situation zu klären.